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KFZ-Versicherung wechseln: Tipps zum 30. November
In Deutschland gilt der 30. November traditionell als der wichtigste Stichtag für alle Autofahrer, die ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten. Da die meisten Verträge an das Kalenderjahr gekoppelt sind und eine einmonatige Kündigungsfrist gilt, muss das Kündigungsschreiben spätestens an diesem Tag dem aktuellen Anbieter vorliegen.
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KFZ VersicherungsvergleichInfografik
Fahrplan für den KFZ-Versicherungswechsel
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Warum der 30. November der magische Stichtag ist
Die überwiegende Mehrheit der Kfz-Versicherungsverträge in Deutschland läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Da die gesetzliche Kündigungsfrist für diese Verträge exakt einen Monat beträgt, müssen Kündigungen spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Wer diesen Termin verpasst, ist für ein weiteres Jahr an seinen alten Vertrag gebunden. Es ist wichtig zu wissen, dass das Datum des Poststempels nicht entscheidend ist. Das Kündigungsschreiben muss dem Versicherer am 30. November physisch vorliegen oder per E-Mail beziehungsweise Fax zugegangen sein.
Richtig vergleichen vor dem Wechsel
Bevor Sie Ihre alte Kfz-Versicherung voreilig kündigen, sollten Sie sich Zeit für einen gründlichen Online-Vergleich nehmen. Der Markt ist hart umkämpft, und viele Versicherer buhlen im Herbst mit besonders günstigen Tarifen um Neukunden. Achten Sie beim Vergleich jedoch nicht nur auf den nackten Preis, sondern vor allem auf die enthaltenen Leistungen. Wichtige Details wie eine hohe Deckungssumme, der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, ein erweiterter Wildschadenschutz sowie eine ausreichend lange Neupreisentschädigung sollten auch bei einem günstigen Tarif standardmäßig integriert sein.
Erst den neuen Vertrag abschließen, dann kündigen
Eine der wichtigsten Grundregeln beim Wechsel der Kfz-Versicherung lautet: Kündigen Sie Ihren alten Vertrag erst dann, wenn Sie die schriftliche Bestätigung des neuen Versicherers in den Händen halten. Da in Deutschland eine Versicherungspflicht für Haftpflichtschäden besteht, darf kein Fahrzeug ohne aktiven Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnehmen. Insbesondere bei Kaskoversicherungen behalten sich Anbieter das Recht vor, Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen – beispielsweise aufgrund von Vorschäden oder negativen Schufa-Einträgen. Sichern Sie sich also stets zuerst ab, bevor Sie den alten Vertrag auflösen.
Das Sonderkündigungsrecht als Rettungsanker nutzen
Haben Sie den 30. November verpasst, ist das noch kein Grund zur Verzweiflung. Erhöht Ihr Versicherer im neuen Jahr die Beiträge – etwa wegen einer schlechteren Regionalklasse oder allgemeinen Preisanpassungen –, steht Ihnen ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu. Dieses greift auch dann, wenn der Gesamtbeitrag zwar gleich bleibt, aber die Leistungen reduziert wurden. Ab dem Erhalt der Beitragsrechnung haben Sie genau vier Wochen Zeit, um außerordentlich zu kündigen. Der Wechsel erfolgt dann ebenfalls zum Beginn des neuen Versicherungsjahres, sodass Sie trotz verpasster Frist bares Geld sparen können.
Häufige Fragen
Muss die Kündigung der KFZ-Versicherung am 30. November per Post eingehen?
Nein, die Kündigung kann auch per E-Mail oder über das Kundenportal eingereicht werden, solange sie dem Versicherer bis Mitternacht des 30. November vorliegt.
Was passiert, wenn ich den Wechsel-Stichtag verpasst habe?
In diesem Fall verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, Sie erhalten eine Beitragserhöhung und können das Sonderkündigungsrecht nutzen.
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